Was ist zu tun in einem Sterbefall

Der Tod eines nahen Verwandten, eines lieben Freundes ist in seinem Zuhause eingetreten. Die folgenden Informationen dienen Ihnen als Leitfaden für die weiteren Schritte:

1. Unmittelbar danach

  • Den Arzt verständigen der den Totenschein ausstellen wird. Der Totenschein muss beim Verstorbenen bleiben.
  • Auf Wunsch den Seelsorger der Komune benachrichtigen.
  • Den Bestatter informieren und die Überführung  (oder eine Hausaufbahrung) veranlassen.
  • Der Bestatter setzt sich mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung und wird die Sterbeurkunden ausstellen lassen.

Dazu wird benötigt:

Bei Ledigen Geburtsurkunde oder Stammbuch der Eltern, Personalausweis
Bei Verheirateten Familienstammbuch, Personalausweis
Bei Geschiedenen Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Personalausweis
Bei Verwitweten Familienstammbuch, Sterbeurkunde des Ehepartners, Personalausweis
  • Für eine Kremierung ist eine Erklärung des Verstorbenen wünschenswert, woraus erkennbar ist, dass dieser eine Einäscherung vorgesehen hat.
  • Sollte der Verstorbene diese Erklärung nicht schriftlich hinterlegt haben, muss glaubhaft von jemand anderem schriftlich erklärt werden, dass vom Verstorbenen eine Einäscherung gewünscht wurde.
  • Entsprechendes Formular haben wir (Bestatter).

 

2. Trauergepräch / Termin für Beerdigung

Mit dem Bestatter werden ausgiebig folgende Punkte besprochen und abgestimmt:

  • Gestaltung der Aufbahrung und des Abschiednehmens. Ein Verstorbener kann bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes zuhause aufgebahrt werden. Auch eine Verabschiedung im Krematorium ist möglich; im kleinen Kreis oder als klassische Verabschiedung / Trauerfeier.
  • Art der Bestattung festlegen (Erdbestattung, Feuerbestattung etc.) 
  • Auswahl des Sarges / Kreuz / Kissen und Decke (passend zur gewählten Bestattungsform)
  • Terminabsprache mit dem Friedhof, dem Krematorium und
  • Abstimmung mit dem Pfarrer oder dem Trauerredner.
  • Sterbefallanzeige für Standesamt: Antrag für die Sterbeurkunden (Menge der benötigten Urkunden absprechen)
  • Gestaltung / Ablauf der Trauerfeier  (Örtlichkeit, Musik, Liedwünsche, Kondolenzbuch, Kondolenzliste)
  • Gestaltung der Zeitungsanzeige, Trauerkarten
  • Gestaltung der Trauerbildchen / Bildvergösserung (Text / Foto)
  • Gestaltung des Blumenschmucks (Dekoration, Sarggebinde, Kränze, Handsträußchen)
  • Bestellen des Beerdigungskaffees / Essen für die Trauergesellschaft
  • Grabstelle wählen / bei bestehenden Gräbern muss von einem Steinmetz der Grabstein entfernt und eingelagert werden
  • Sargträger / Kreuzträger (wenn der Sarg nicht durch Familienangehörige oder Freunde getragen wird regelt das in den meisten Fällen der Totengräber)
  • Danksagung (wird oft erst einige Wochen später veranlasst, in Zeitungen, Amtsblättern oder als Karten)

 

3. Versicherung

Wir als Bestattungsunternehmen sind gerne bereit den Schriftverkehr mit den Kassen und den Versicherungen zu übernehmen. Natürlich können Sie (Familie) diesen Part selbst ausführen.

  • Krankenkasse informieren und die Weiterversicherung der Angehörigen klären.
  • Rentenkasse informieren und evtl. Übergangsgeld beantragen. Die Witwenrente muss beim Versorgungsamt (auf den Gemeindeämtern)  beantragt werden.
  • Lebensversicherung informieren und die Auszahlung veranlassen.

Dazu wird benötigt:

  • Der Versicherungsschein
  • Die letzte Beitragsquittung
  • Eine Sterbeurkunde
  • Versicherungs-Nr. / Sozialversicherungsnummer

 

4. Sonstiges (was weiter auf Sie zukommt)

  • Wohnung kündigen und auflösen
  • Banken: Daueraufträge kündigen oder ändern
  • Vereine: Beitragszahlungen kündigen oder ändern
  • Versorgungsunternehmen: Gas, Strom, Telefon benachrichtigen
  • Erbschein (Amtsgericht) beantragen und Testament eröffnen lassen
  • Rechtsanwalt und / oder Notar einschalten